Benutzungsordnung

Liebe Besucherinnen und Besucher der Abguss-Sammlung,
unsere Exponate bestehen aus dem empfindlichen Material Gips. Damit die Abgüsse geschützt werden und unsere Sammlung weiterhin in ihrem jetzigen Zustand präsentiert werden kann, sind folgende Regelungen für den Aufenthalt in den Ausstellungsräumlichkeiten zu beachten:

  1. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
  2. Das Berühren oder Bewegen von Exponaten ist nicht gestattet.
  3. Private Foto- und Filmaufnahmen sind erlaubt. Bei Sonderausstellungen können diese ggf. untersagt werden.
  4. Zur kommerziellen Nutzung von Foto- und Filmaufnahmen aus der Abguss-Sammlung ist im Voraus eine schriftliche Genehmigung einzuholen.
  5. Größere Rucksäcke und Taschen müssen in der Garderobe aufgehängt oder beim Aufsichtspersonal abgegeben werden. Bei kleineren Taschen liegt diese Regelung im Ermessen des Aufsichtspersonals.
  6. Das Zeichnen ist während der Öffnungszeiten erlaubt. Es darf ausschließlich mit Blei- und Buntstiften gezeichnet werden. Es ist untersagt, die Sockel als Ablage zu benutzen.
  7. Der Verzehr von Getränken und Speisen in der Sammlung ist nicht gestattet.
  8. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
  9. Falls Schäden durch Besucherinnen oder Besucher entstehen sollten, so haften diese selbst im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.


Prof. Dr. Lorenz Winkler-Horacek
Kurator der Sammlung